AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Galerie Applied Arts Schwetzingen 
für die Vermietung von Kunst 

 

1. Geltungsbereich der AGB 

Diese AGB regeln die Rechte und Pflichten aus dem gegenständlichen Mietvertrag zwischen den Parteien umfassend und gelten auch für etwa getroffene Nebenabreden und Nebengeschäfte im Zusammenhang mit diesem Vertrag. Es gelten die Bestimmungen des Vertrages, die Regelungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches in der genannten Reihenfolge. Diese AGB gelten ausschließlich. Hiervon abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters haben keine Gültigkeit. 

2. Vertragsschluss 

Jede rechtsgeschäftliche Erklärung in Bezug auf den Mietvertrag bedarf der Textform (E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur, Telefax oder Brief), so weit diese allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmen.
Das Angebot des Vermieters auf Abschluss des Mietvertrages (Reservierungsbestätigung) kann in Textform abgegeben werden. Die Annahmeerklärung der Mieter bedarf der Schriftform (Original-Mietvertrag mit rechtsverbindlichen Unterschriften der Mieter). Es existieren keine mündlichen Nebenabreden, Zusatzvereinbarungen und/oder Vertragsergänzungen. Solche Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ein Verzicht auf die Formvorschriften bedarf ebenfalls der Schriftform. 

3. Lieferung/ Hängung/ Abtransport der Kunstgegenstände

Die Lieferung der Kunstwerke geschieht in jedem Fall immer durch den Vermieter durch persönliche Anlieferung und Hängung. Die Haftung für den An-und Abtransport bleibt somit beim Vermieter. Die Kosten für die An- und Ablieferung innerhalb einer Entfernung von 40 km werden vom Vermieter getragen. Kosten für Lieferungen über 40 km sind im Mietvertrag in Rastergrößen festgelegt und vom Mieter zu tragen. Die Hängung der gemieteten Kunstwerke findet durch den Vermieter statt.

4. Turnusmäßiger Wechsel der Kunstgegenstände

Im Mietvertrag kann durch den Vermieter und Mieter ein turnusmäßiger Wechsel der gemieteten Kunstgegenstände vereinbart werden. Das Auswechseln der gemieteten Kunstwerke kann quartalsweise, halbjährlich oder jährlich geschehen. Dadurch entstehende Kosten werden analog zur Ersthängung behandelt.
Bei einem turnusmäßigen Wechsel wird für jedes gemietete Kunstwerk ein bestimmtes Größenformat festgelegt. Der Mieter erhält dann zum Wechsel ein vergleichbares Werk, so dass keine Änderungen an den Montagehalterungen vorgenommen werden müssen.
Die auszuwechselnden Bilder werden innerhalb einer Woche nach Beginn des neuen Turnus vom Vermieter ausgetauscht.

5. Untersuchungs- und Rügepflicht 
Der Vermieter wird die Mietgegenstände in einem zu dem vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand für die Dauer des vereinbarten Mietzinses bereitstellen. Den Nachweis der Funktionstauglichkeit erbringt der Vermieter durch ein unmittelbar nach der letzten Vermietung erstelltes Prüfprotokoll.  
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu untersuchen und etwaige Mängel oder Unvollständigkeit sofort anzuzeigen. Unterlässt der Mieter die Untersuchung oder die Anzeige, so gilt der Zustand der Mietgegenstände als genehmigt bzw. mangelfrei, es sei denn, dass der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein solcher Mangel verspätet, so ist die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung zu machen. Andernfalls gilt der Zustand der Mietgegenstände auch in Anbetracht dieses Mangels als genehmigt bzw. einwandfrei.  Unverzüglich nach der Rückgabe der Mietgegenstände erfolgt ebenso eine Funktionsprüfung durch den Vermieter, die wiederum in einem entsprechenden Prüfprotokoll festgehalten wird. Zeigt sich bei dieser Prüfung ein Fehler, wird vermutet, dass dieser Fehler zwischen der Abholung und der Rückgabe entstand. Den Mietern bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Fehler nicht von ihnen zu vertreten ist. 

6. Erfüllungsort / Gefahrübergang

Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Mietvertrag ist am Sitz des Vermieters. Die Ab- und Anlieferung der Mietsache geschieht auf Gefahr des Vermieters. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und/oder der Verschlechterung eines Mietgegenstandes geht auf die Vermieter über, sobald der Mieter den Mietgegenstand dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergibt. Dies gilt auch, wenn der Mieter die Versendungskosten oder die An- oder Ablieferung selbst übernommen hat oder wenn Teillieferungen erfolgen.

7. Pflichten der Mieter

Die Mietsache ist pfleglich und schonend zu behandeln. Für alle vorhersehbaren und mutwilligen Schäden, sowie Schäden durch Dritter haftet der Mieter.

8. Verspätete Rückgabe / defekte Mietgegenstände 

Die Mieter sind verpflichtet, die Mietsache im vertragsgemäßen Zustand und zum vereinbarten Zeitpunkt dem Vermieter zurückzugeben.  Beim Verlust, Untergang oder Beschädigung der Mietsache oder einzelner Mietgegenstände haften die Mieter in Höhe des Restaurierungswertes oder Marktwertes des beschädigten Kunstwerkes. Den Mietern bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden als der Restaurierungswert bzw. Marktwert entstanden ist. Leisten die Mieter Schadensersatz, sind sie berechtigt, vom Vermieter Besitzverschaffung und Eigentumsübertragung des beschädigten Mietgegenstandes zu verlangen, wenn und soweit der betroffene Mietgegenstand noch vorhanden ist. Werden Mietgegenstände nicht vertragsgemäß zurückgegeben, erstatten die Mieter dem Vermieter den daraus resultierenden Folgeschaden und stellen den Vermieter von etwaigen Schadensersatzansprüchen der Nachmieter frei, die auf der nicht vertragsgemäßen Rückgabe beruhen. Diese Verpflichtung tritt nicht ein, wenn die Mieter nachweisen, dass sie oder ihre Erfüllungsgehilfen die nicht vertragsgemäße Rückgabe nicht zu vertreten haben.  Weist der Vermieter nach, dass die Mietsache oder ein einzelner Mietgegenstand der während des Verzuges der Mieter mit der Rückgabe anderweitig vermietet waren, schulden die Mieter 100% Prozent der Tagesmiete für jeden Tag des Verzuges. Die Geltendmachung eines weiter gehenden Schadens bleibt vorbehalten. Die Mieter haben das Recht, den Nachweis zu führen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. 

9. Preise und Zahlungsbedingungen 
Der von den Mietern zu zahlende Mietpreis inklusive der Kosten für Transport, bei Entfernungen über 40 km und einschließlich der Umsatzsteuer ist in § 4 des Vertrages genannt.  Der in § 4 des Vertrages genannte Mietpreis ist per Lastschrift zur Zahlung fällig. Die Abbuchung geschieht monatlich zum 15. eines Monats. Bei Nichteinlösung der Lastschrift kann der Vermieter die Leistung verweigern und Schadensersatz wegen der Pflichtverletzung verlangen. Ein etwa geschuldeter Verzugszins beträgt 5% über dem Basiszins der EZB.

10./11. Nichterfüllung / Rücktritt 

Die Mieter sind berechtigt, innerhalb einer Frist von mindestens zwei Wochen vor dem vereinbarten Beginn der Mietzeit (§ 3 des Mietvertrages) vom Vertrag zurückzutreten.  Bei einem späteren Rücktritt schulden die Mieter für jede angefangene Woche, um die sich die Frist verkürzt, einen pauschalen Schadensersatz von 16,66% des vertraglichen Mietpreises (§ 4 des Mietvertrages). 

12. Nacherfüllung

Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Vermieters durch Beseitigung des Mangels oder durch Nachlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder bleiben zwei Versuche zur Nacherfüllung erfolglos, kann der Mieter Minderung verlangen. Das Recht auf Rücktritt vom gesamten Vertrag kommt nur in Betracht, wenn durch den Fehler die Mietsache für den vorausgesetzten Zweck unbrauchbar wird oder den Vertragszweck erheblich beeinträchtigt oder sonst für die Mieter kein Interesse hat.  Die Mieter haben dem Vermieter die zur Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigern sie dies, wird der Vermieter von der Pflicht zur Nacherfüllung befreit. 
Für die Nacherfüllung wird nur in gleicher Weise Gewähr geleistet wie für den ursprünglichen Mietgegenstand.

13. Haftungsbegrenzungen 
Der Vermieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Mieter Schadens-oder Aufwendungsersatzansprüche geltend macht, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Handeln des Vermieters beruhen oder sofern der Mieter schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, sowie in den Fällen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.  Soweit dem Vermieter keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung und keine schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit angelastet werden kann, ist die Schadensersatzhaftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, begrenzt.  Die Haftung bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Aufwendungsersatzansprüche des Mieters sind in allen Fällen beschränkt auf das Interesse, welches dieser an der Erfüllung des Vertrages hat.  Eine weitergehende Haftung auf Schadens­ oder Aufwendungsersatz ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsantwort des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Hiervon unberührt bleiben Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.  Keine Haftung wird für Schäden oder Mängel übernommen, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch die Mieter oder Dritte, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstanden sind.

14. Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabreden sowie Vertragsänderungen- oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Hauptsitz des Vermieters.

15. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäfts-bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.  Die Vertragspartner werden die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt, ansonsten tritt die gesetzliche Regelung in Kraft.

Stand: Dezember 2008
Applied Arts Galerie Schwetzingen
Klaus Rühle, Essener Straße 11, 68723 Schwetzingen
Bankverbindung: BLZ. 67040031; KTN. 304248800 Commerzbank Mannheim

email: info@appliedarts.de
Website: www.appliedsart.de
Steuer-Nr.: 43172/01256
USt-Ident-Nr: DE220093281

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